Anknüpfungszinssatz gemäß § 352 UGB |
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Mit 1. Jänner 2007 trat das Handelsrechts-Änderungsgesetz, BGBl. I 2005/120, in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde § 1333 Abs. 2 ABGB (Verzugszinsen im Unternehmergeschäft) in § 352 Unternehmensgesetzbuch transferiert, ohne dass es zu einer inhaltlichen Änderung der Bestimmung gekommen ist. |
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(HCN, 1.7.2007) |
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